top of page

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Cooper Ranch GbR, Obertalstr. 39 in 79263 Simonswald

 

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die zwischen der Cooper Ranch GbR und dem Reitschüler abgeschlossenen Verträge über Reitunterricht, Hoftage und Ferienfreizeiten.

1.2. Für die AGB wird im Folgenden zur besseren Lesbarkeit auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

2. Verhaltensregeln

2.1. Das Betreten der Pferdeboxen, Paddocks und Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten. Die Anwesenheit in der Reitschule bedarf der Erlaubnis des Leiters, des Reitlehrers oder dessen Gehilfen. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.

2.2. Die Benutzung eines Mobiltelefons während des Reitunterrichts bzw. während des Aufenthalts im Stall ist nicht gestattet.

2.3. Das Füttern von Pferden, Ponys und den anderen Tieren ist nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt.

2.4. Das Rauchen ist nur an den dafür vorgesehen Plätze mit Aschenbecher erlaubt.

2.5. Von Reitschülern und deren Begleitpersonen wird während des Reitbetriebes Ruhe erwartet.

2.6. Der Aufenthalt auf der Cooper Ranch geschieht auf eigene Gefahr. Es gibt aus Rücksicht auf unsere Tiere keinen Winterdienst, der rutsch – und eisfreie Flächen gewährleistet. Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen.

2.7. Das Sattelzeug und Zubehör, welches der Reitschüler für den Reitunterricht benötigt, sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.

2.8. Die Reitschüler (bzw. deren Eltern) sind verpflichtet, Aushänge am schwarzen Brett (am Eingang zur Futter- und Sattelkammer) vor jeder Reitstunde zur Kenntnis zu nehmen. Hier werden neben der Veröffentlichung auf der Homepage unter anderem Erweiterungen und Änderungen des Kursablaufs, der Preisliste, der AGB und der Hofordnung angekündigt.

3. Voraussetzungen für die Teilnahme am Unterricht

3.1. Für die Teilnahme am Reitunterricht ist folgende Kleidung zu tragen:
      - eine lange Hose ohne Innennaht (ggf. Reithose),
      - feste Schuhe, die über den Knöchel gehen, eine durchgehende Sohle und einen Absatz haben (ggf. Reitschuhe /       -stiefel),
      - einen passenden Helm mit 3- oder 4-Punkt–Befestigung,

3.2. Das Tragen dieser Kleidung während der Reitstunde ist Pflicht. Bei Nichteinhaltung der Kleidungsvorgaben kann der Reitschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

3.3. Die persönliche Reitausrüstung ist vom Reitschüler mitzubringen.

3.4. Die Schulpferde sind Kleinpferde und keine Gewichtsträger, deshalb weisen wir darauf hin, dass Reiter von über 80 kg nur mit eigenem Pferd oder Reitbeteiligung am Unterricht teilnehmen können.

3.5. Den Reitschülern wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen, die das Reiten als Risiko ausdrücklich abdeckt.

4. Durchführung des Reitunterrichts
4.1. Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen.

4.2. Die Terminvereinbarung erfolgt persönlich, per Telefon oder Mail 

4.3. Die Cooper Ranch ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers den Unterricht von einem Vertretungsreitlehrer durchführen zu lassen.

4.4. Die Reitschüler haben vor, während und nach dem Reitschulunterricht den Weisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Sollte sich der Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden. Die Kosten für die jeweilige Reitstunde werden nicht erstattet.

4.5. Die Cooper Ranch behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen zu verschieben.

4.6. Die Cooper Ranch behält sich vor, Reitstunden aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen auch kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.

4.7. Der Unterricht kann auch als Theorieunterricht/ Praxis am Pferd / Bodenarbeit mit dem Pferd erfolgen, insbesondere wenn es die Wetterlage erforderlich macht. Dies zählt als vollwertige Unterrichtseinheit.

4.8. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, bietet die Reitschule einen Ersatztermin an. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aus von der Reitschule nicht verschuldeten Gründen (z. B. externe Straßen- und Witterungsverhältnisse) abgesagt werden müssen.

4.9. Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd.

4.10. Zur Gesunderhaltung der Schulpferde wird vor dem Reitunterricht Bodenarbeit gelehrt.

5. Unterrichtsform und Dauer der Reitstunden

5.1. Der Reitunterricht findet, je nach Einstufung des Reitschülers, an der Longe (Gesamtzeit inkl. Vor- und Nachbereitung des Pferdes 45 Min./60 Min.), in der regulären Reitgruppe mit sechs Reitschülern oder in der Kleingruppe statt. Für den Anfängerreitunterricht bieten wir verschiedene Einsteigerreitgruppen nach Altersstufen gegliedert an.

5.2. Die Einstufung des Reitschülers erfolgt aufgrund der reiterlichen Fähigkeiten durch den jeweiligen Reitlehrer.

5.3. Die Vor- und Nachbereitung des Pferdes (Putzen, Satteln, Trensen), sowie die Mithilfe bei der Stallarbeit gehören zu jedem Reitunterricht mit dazu und erfolgen vor bzw. nach der Reitstunde.

6. Bezahlung des regulären Unterrichts 

6.1. Die Bezahlung der regelmäßigen Reitstunden erfolgt zu Beginn des jeweiligen Monats per Überweisung auf die im Vertrag genannte Bankverbindung.

7. Bezahlung von Einsteigergruppen

7.1. Bei Buchung eines Hoftag oder Ferienfreizeit ist die Bezahlung vorab zu leisten. Der Zahlungstermin für die Anzahlung wird dem Reitschüler bei Buchung des Kurses mitgeteilt. 

8. Schnupperstunden

8.1. Zum Kennenlernen der Reitschule ist es möglich einmalig Schnupperstunden zu vereinbaren. Diese müssen bei Buchung und entsprechend der jeweils gültigen Preisliste vergütet werden. Wird diese gebuchte Stunde nicht wahrgenommen, erfolgt keine Erstattung und kein Ersatztermin.

9. Verhinderung des Reitschülers (Abteilungsunterricht, Kleingruppe, Einzelunterricht, Longenunterricht)

9.1. Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss die Reitstunde spätestens 48 Stunden vor Beginn der Reitstunde abgesagt werden, ansonsten wird die Reitstunde zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet. Eine Absage wird nur in persönlicher Form beim Reitlehrer in der vorherigen Reitstunde oder fernmündlich oder per Mail anerkannt.

9.2. Bei kurzfristiger Absage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise und sind nicht übertragbar. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.

10. Verhinderung des Reitschülers bei Hoftagen 

10.1. Bei rechtzeitiger Absage erhält der Reitschüler die  Kursgebühr wie folgt gestaffelt zurück:

Bis 10 Tage vor der Veranstaltung 100% Rückerstattung

Bis 5 Tage vor der Veranstaltung 50% Rückerstattung

Bis 3 Tage vor der Veranstaltung 10% Rückerstattung

Bei kurzfristiger Absage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise.

10.2. Eine Absage wird nur in persönlicher oder fernmündlich Form oder per Mail anerkannt.

10.3. Für einen reibungslosen Ablauf bitten wir darum uns auch kurzfristige Absagen mitzuteilen.​ 

10.4. Das Ticket kann alternativ an Kinder von Freunde/ Bekannte weitergegeben werden, welche zu dem vertraglich abgemachten Bedingung als Ersatz teilnehmen können.

10.5. Die Cooper Ranch ist berechtigt, Freizeiten aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen abzusagen und für die Durchführung einen Ersatztermin anzubieten.

11. Verhinderung des Reitschülers bei Ferienfreizeiten

11.1. Bei rechtzeitiger Absage erhält der Reitschüler die  Kursgebühr wie folgt gestaffelt zurück:

Bis 10 Tage vor der Veranstaltung 100% Rückerstattung

Bis 5 Tage vor der Veranstaltung 50% Rückerstattung

Bis 3 Tage vor der Veranstaltung 10% Rückerstattung

Bei kurzfristiger Absage aller oder einzelner Tage durch den Reitschüler ist ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückvergütung der Gebühr ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise.

11.2. Die Cooper Ranch ist berechtigt, Freizeiten aus unvorhersehbaren betrieblichen Gründen abzusagen und für die Durchführung einen Ersatztermin anzubieten.

12. Feiertage /Schulferien

12.1. An gesetzlichen Feiertagen ruht der Schulbetrieb. In den großen Schulferien (Oster- / Sommer-/ Herbst-/ Weihnachtsferien) findet der reguläre Reitunterricht sowie Kurse und Ferienkurse nach Absprache statt. An Brückentagen und verlängerten Wochenenden findet der reguläre Reitunterricht statt.

13. Haftung

13.1. Die Reitschule hat eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den üblichen Versicherungsbedingungen abgeschlossen.

13.2. Die Reitschule haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule  oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Cooper Ranch beruhen.

13.3. Die Cooper Ranch haftet für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reitschule  oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Reitschule beruhen.

13.4. Eine darüber hinausgehende Haftung der Cooper Ranch ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Cooper Ranch keine Haftung für das Eigentum der Reitschüler.

13.5. Die Nutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

13.6. Der Reitschüler haftet für Schäden am Tier oder an der Reitausrüstung, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.

13.7. Der Reitschüler verpflichtet sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

14. Gerichtsstand

14.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Cooper Ranch GbR und ihren Reitschülern ist das örtliche zuständige Gericht.

15. Änderung dieser AGB

15.1. Die Cooper Ranch GbR behält sich vor, diese AGB jederzeit ändern zu können, sofern dies durch innerbetriebliche Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten, Änderung der Rechtsprechung oder der Gesetzeslage notwendig wird. Die geänderten Bedingungen werden spätestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten in der Reitschule ausgehangen und auf der Homepage veröffentlicht. Widerspricht der Reitschüler der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich, so gilt die Änderung ausdrücklich als angenommen.

15.2. Die Reitschule wird den Reitschüler auf die Folgen eines fehlenden Widerspruchs innerhalb der 2-Wochen-Frist hinweisen.

 

Name: Lena&Daniel Hättich CooperRanch GbR

Anschrift: Obertalstr. 39, 79263 Simonswald

E-Mail-Adresse: ldqhranch@gmail.com

bottom of page